Allgemeine Geschäftsbedingungen

von
Esra Balli
esracbeauty

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.



§1 Gegenstand des Vertrages

 Gegenstand des Vertrages ist die Tätigkeit des Make Up Artist zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Make Up Artist und dem Auftraggeber zustande.


§2 Pflichten der Vertragsparteien

 Der Make Up Artist verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Wünschen des Auftraggebers an der vereinbarten Styling-Location auszuführen. Alle Werkzeuge und Produkte werden vom Make Up Artist gehalten. 

Alle Allergien und Unverträglichkeiten des Auftraggebers und/oder dessen Gästen müssen dem Make Up Artist vor dem Ausführen der Dienstleistung mitgeteilt werden. Wenn nötig wird ein Test des Produkts auf der Haut durchgeführt.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, 100,00€ als Anzahlung auf das Konto des Make Up Artist zu überweisen. Der Auftraggeber erhält hierzu vom Make Up Artist nach Zusendung des unterschriebenen Vertrages eine Rechnung mit allen benötigten Zahlungsdaten an die genannte E-Mail Adresse, die innerhalb der nächsten 7 Tage, nach Erhalt der Rechnung, überwiesen werden muss.

Diese Anzahlung wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet. Mit dem Eintreffen der Anzahlung und dem Abschluss dieses Vertrages ist der Termin für den Auftraggeber fest gebucht. Anzahlungen werden bei Stornierung nicht ausgezahlt.

Der Restbetrag wird am Tag der Dienstleistung fällig und ist auf das angegebene Bankkonto des Make Up Artist zu überweisen. Der Auftraggeber erhält hierzu vom Make Up Artist 21 Tage vor dem Tag der Dienstleistung eine Rechnung mit allen benötigten Zahlungsdaten und einem Zahlungsziel von 7 Tagen an die genannte E-Mail-Adresse. 


§3Vereinbarte Leistungen

 Die Parteien vereinbaren, dass gebuchte Dienstleistungen vom Make Up Artist durchgeführt und vom Auftraggeber durch den angegebenen Gesamtbetrag entlohnt werden.

Die Kosten der Proben müssen am Tag der Probe in bar beglichen werden. 
Der Restbetrag wird mit der Anzahlung verrechnet. 

Der Preis kann verändert werden, wenn die Anforderungen sich verändern oder im Nachhinein Dienstleistungen hinzugedacht werden. 
Die vereinbarten Dienstleistungen sind nicht kündbar. Auf Wunsch können vom Auftraggeber jedoch weitere Dienstleistungen hinzugebucht werden. Diese Änderungen sind, je nach Verfügbarkeit des Make Up Artist, bis spätestens 28 Tage vor dem Tag der Dienstleistung möglich und erfordern die Schriftform. 
 Spontane Dienstleistungen sind nach dem Abschluss der vertraglich gebuchten Leistungen möglich, sofern noch Zeit vorhanden ist. Die Ausführung dieser liegt im Ermessen des Make Up Artist und wird dem Auftraggeber nachträglich in Rechnung gestellt.


§4 Verspätungen
Sollte es dem Make Up Artist durch Verspätungen des Auftraggebers oder dessen Gästen nicht möglich sein die gebuchten Dienstleistungen zu vollenden, ist eine Rückerstattung des gezahlten Betrags nicht möglich. Sollte es dem Make Up Artist durch Verspätungen seinerseits nicht möglich sein die gebuchten Dienstleistungen zu vollenden, so verpflichtet sich der Make Up Artist, dem Auftraggeber den Betrag für die nicht erfüllten Dienstleistungen vollständig zu erstatten. 


§5 Nichtzustandekommen des Vertrages & Ausfallhonorar
Im Falle von Nichtzustandekommen des Vertrages oder noch ausstehender Vertragsinhalte durch Krankheit oder Höhere Gewalt, ist die jeweils andere Partei umgehend über diesen Umstand zu informieren. 

 

Der Auftraggeber hat binnen 24 Stunden nach dem Probetermin Zeit die Buchung zu stornieren, sofern er triftige Gründe für ein Nichtgefallen hat. In diesem Fall fallen keine weiteren Kosten an und der Make Up Artist verpflichtet sich, vom Auftraggeber bereits beglichene Kosten für den Tag der Dienstleistung innerhalb von 30 Tagen zu erstatten. Die Kosten für die Probetermin bereits erbrachten Dienstleistungen werden nicht zurück erstattet. 

 

Bei einer Stornierung seitens des Auftraggebers, die mehr als 24 Stunden nach dem Probetermin erfolgt, verpflichtet sich dieser, dem Make Up Artist ein Ausfallhonorar zu zahlen. Für das Ausfallhonorar gelten die folgenden Staffelungen:

 - Bei Stornierung bis 2 Monate vor dem Hochzeitstag werden 30% des Gesamtbetrages fällig
 - Bei Stornierung bis 30 Tage vor dem Hochzeitstag werden 50% des Gesamtbetrages fällig
 - Bei Stornierung bis 14 Tage vor dem Hochzeitstag werden 75% des Gesamtbetrages fällig

 - Bei kurzfristigen Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor dem Hochzeitstag werden 100% des Gesamtbetrages fällig. 


Sollte der Make Up Artist

 seine Tätigkeit aufgrund von höherer Gewalt, wie z.B. Unfall, Krankheit, Witterung oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird der Make Up Artist sich nach dem besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet der Make Up Artist in diesem Falle nicht. 


§6 Anfertigung & Verwendung von Bildmaterial
 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden/nicht einverstanden, 

 dass der Make Up Artist Fotos vom Auftraggeber und seiner an ihm ausgeführten Dienstleistung anfertigt, verarbeitet und speichert.


Falls einverstanden erklärt sich der Auftraggeber außerdem damit einverstanden, dem 

Make Up Artist in einem angemessenen Zeitrahmen nach der Tag der Dienstleistung die professionellen Bilder des von ihm beauftragten Fotografen per E-Mail in einer guten Qualität zur Verfügung zu stellen. Der Make Up Artist darf diese professionell angefertigten Fotos, sowie die von ihm am Tag des Probetermins und am Tag der Dienstleistung vom Auftraggeber und seinen Gästen angefertigten Fotos zur Eigenwerbung (Homepage, Social Media, Flyer, etc.) nutzen. Der Make Up Artist wird sich hierzu eigenverantwortlich mit dem angegeben Fotografen in Verbindung setzen, um sich die Erlaubnis zur Bildveröffentlichung einzuholen und ggf. weitere Fotos zu erhalten. 

 

Der Auftraggeber kann die Einwilligung jederzeit mit Wirkung auf die Zukunft schriftlich widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird jedoch die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. 


 Der Make Up Artist erklärt sich damit einverstanden, dass er am Tag der Dienstleistung vom Fotografen/Videographen oder den Gästen bei seiner Arbeit fotografiert und aufgenommen wird. Bei einer Veröffentlichung von Fotos, auf denen der Make Up Artist oder dessen Arbeit zu sehen ist, im Internet oder auf Social Media Plattformen ist der Make Up Artist namentlich zu nennen und, sofern die Plattform dies ermöglicht, entsprechend zu verlinken: www.esracbeauty.de / Social Media: @esracbeauty. 


§7 Datenverarbeitung und Datenschutz

 Die Vertragspartner werden ohne schriftliche Einwilligung keine Anschriften, Telefonnummern oder andere persönliche Daten an Dritte weitergegeben. 

 

Der Make Up Artist erhebt zur Ausführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen folgen Daten: Name, Vorname, Anschrift, E-Mail Adresse, Telefonnummer, gesundheitsbezogene Daten (Hauterkrankungen, Allergien) und Fotos vom Kunden, auf denen seine Arbeit zu sehen ist. Die erhobenen Daten stellen die Qualität und Legitimation der Arbeit sicher und dienen zur Kontaktaufnahme und Terminfindung, sowie zur Planung und Ausführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen. Das berechtigte Interesse der Speicherung durch den Make Up Artist liegt bei beiden Vertragsparteien.

 Die Daten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben, außer der Kunde wünscht eine Datenübertragung gemäß §20 DSGVO. 

 

Der Auftraggeber ist gemäß §15 DSGVO jederzeit berechtigt, die eigenen persönlichen Daten, die beim Make Up Artist gespeichert sind, einzusehen. Außerdem ist der Auftraggeber gemäß §16 DSGVO jederzeit berechtigt die Berichtigung fehlerhafter Daten zu verlangen. Nach §18 DSGVO kann der Auftraggeber jederzeit eine eingeschränkte Verarbeitung seiner Daten verlangen. Gemäß §17 DSGVO kann der Auftraggeber jederzeit die Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Der Make Up Artist hat ein berechtigtes Interesse einzelne personenbezogene Daten für den Fall eines Rechtsstreits zu speichern. Der Make Up Artist ist außerdem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Daten für das zuständige Finanzamt 10 Jahre zu speichern. Der Auftraggeber hat nach §20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit. Relevante Daten werden auf Wunsch an einen anderen 
Make Up Artist weiter geleitet. Nach §77 DSGVO kann der Auftraggeber jederzeit eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtspflichtbehörde einreichen. 



Der Auftraggeber hat das Recht, der Verarbeitung seiner Daten durch den Make Up Artist nicht zuzustimmen. Da die Ausführung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen jedoch auf die Erhebung und Verarbeitung oben genannter personenbezogener Daten angewiesen ist, würde eine Nichtunterzeichnung eine Inanspruchnahme der Dienstleistung durch den Make Up Artist ausschließen. 


 Mit der Unterzeichnung des Vertrages versichert der Auftraggeber der Erhebung und Verarbeitung seiner Daten durch den Make Up Artist zuzustimmen und über seine Rechte belehrt worden zu sein. 


§8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. 


§9 Schlussbestimmung & Haftungsausschluss
 Die Vertragspartner vereinbaren Haftungsausschluss. Versicherungsschutz erfolgt im Vorfeld eigenverantwortlich durch jede Partei. Ansprüche jeglicher Art gegeneinander sind ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind Schäden durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 
Bei vom Make Up Artist Dritten zugefügten Personen- und Körperschäden und bei Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren, haftet der Make Up Artist bei der Durchführung des Auftrags nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Dies gilt auch für etwaig von ihm eingeschalteten Erfüllungsgehilfen. Für allergische Reaktionen auf die angewandten Produkte wird keine Haftung übernommen. 
Die Ausfertigung dieses fünfseitigen Vertrages liegt allen Vertragspartnern gleichlautend vor. Mündliche Nebenanreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. 
Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Make Up Artist. 

Ergänzung Brautstyling: Corona-Pandemie 

 

§1 Verbot der Hochzeit 

Wird das Brautstyling, für den im Vertrag vereinbarten Termin abgesagt, aufgrund der Verordnungen der Regierung, in denen Hochzeiten verboten sind, fällt dies unter Höhere Gewalt und es werden keine Stornierungsgebühren erhoben. Das beinhaltet nicht die Feierlichkeiten, sondern lediglich den Akt der Trauung. In diesem Fall wird die Anzahlung an den Wedding Stylisten zurück auf das Konto der Kundin überwiesen. 

 

§2 Persönliche Entscheidung
Im Falle einer Absage aufgrund persönlicher Entscheidung, kann keine kostenlose Stornierung stattfinden. Die Stornierungsgebühren werden mit der Anzahlung verrechnet. Die Weltgesundheitsorganisation hat COVID-19 inzwischen zu einer globalen Pandemie erklärt, mittlerweile stellt COVID-19 und seine Folgen ein vorhersehbares Risiko dar.

Zu persönlichen Entscheidung zählen unter anderem folgende Gründe:
- Unsicherheit bei der Durchführung einer Feierlichkeit
- Veränderung der Gästeanzahl
- Absage der Location

Die Erfüllung der Vertragspflicht seitens des Make Up Artist steht in keinem Zusammenhang mit der Anzahl der Gäste, der Location oder der Feierlichkeiten im Anschluss an die Trauung. Es zählt allein der Fakt, ob die Kundin an ihrem gebuchten Datum heiraten darf und somit ein Brautstyling durchgeführt werden kann.

§3 Tätigkeitsverbot
Sollte es am gebuchten Termin, aufgrund der Corona-Pandemie zu rechtlichen Einschränkungen der Tätigkeit des Make Up Artist kommen, sieht der Make Up Artist, Esra Balli, es als selbstverständlich an, den geltenden Vertrag ohne die oben genannten Stornierungsbedingungen aufzulösen, da in diesem Fall von Höherer Gewalt gesprochen wird. In diesem Fall wird die Anzahlung an den Make Up Artist zurück auf das Konto der Kundin überwiesen.

§4 Verschiebung 
Es besteht kein Recht seitens der Kundin auf eine Verschiebung der Buchung auf ein neues Datum. 
Eine Verschiebung kommt einer Stornierung und Neubuchung gleich. Ob und in welchem Maße die Stornierungskosten auf eine Neubuchung angerecht werden können, hängt von den individuellen Umständen zum Zeitpunkt der Stornierung ab und kann ggf. mit Einzelabsprachen geregelt werden.